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Was kostet die Kfz-Zulassung?

Die Gebühren der Zulassungsstelle für einen Antrag über das Internet betragen vorläufig 28,60 € für eine Anmeldung, 10,20 € für eine Ummeldung nach einem Umzug mit dem bisherigen Kennzeichen und 3,30 € für eine Abmeldung; ein Wunschkennzeichen kostet 12,80 € dazu. Bei uns kostet die Zulassung 109,90 € (mit zwei geprägten Kennzeichen 129,80 €), die Ummeldung nach einem Umzug mit dem bisherigen Kennzeichen 44,90 € und die Abmeldung 14,90 €; die Gebühren der Zulassungsstelle für Ihren Antrag tragen wir.

Was steht an?
Kennzeichen
Neue Schilder dazu?

Gebühren der Zulassungsstelle

Antrag über das Internet, vorläufig

  • Internetbasierte ZulassungNr. 221.1.112,80 €
  • PlakettenträgerNr. 228.3 · 2 × 0,30 €0,60 €
  • Klebesiegel für die Zulassungsbescheinigung Teil INr. 2330,30 €
  • Klebesiegel für die Zulassungsbescheinigung Teil IINr. 2330,30 €
  • Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil IINr. 123.14,40 €
  • Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II einschließlich EinschreibegebührNr. 231.210,20 €
  • Vorläufig zusammen28,60 €

Diese Positionen sind belegt: durch einen Gebührenbescheid oder ein amtliches Muster. Den Betrag setzt die Zulassungsstelle im Gebührenbescheid fest.

Unser Festpreis

129,80 €

inklusive Mehrwertsteuer

Mit Schildern prägen wir zwei Kennzeichen und schicken sie per DHL, ohne Versandkosten.

In unserem Festpreis ist enthalten, dass wir Ihren Zulassungsantrag bei Ihrer Zulassungsstelle stellen und die dafür anfallenden Gebühren der Zulassungsstelle für die Zulassung tragen. Weitere Gebühren der Zulassungsstelle entstehen Ihnen bei der Zulassung nicht, ausgenommen Amtshandlungen, die Sie gesondert veranlassen, und Auslagen der Behörde (§ 2 GebOSt).

Zur Anmeldung

Verbindlich ist der Betrag, den Sie vor dem Bezahlen sehen.

Geld zurück, wenn die Behörde ablehnt, abzüglich bereits erhobener Gebühren und in Auftrag gegebener Schilder Bedingungen

Gebühren der Zulassungsstelle vorläufig 28,60 €. Unser Festpreis 129,80 €.

Stand: . Quellen: GebOSt, Anlage zu § 1 · AGB § 5 (Preise und Behördengebühren)

Was kostet jeder Vorgang?

Die Gebühr hängt vom Vorgang ab: Ein Halterwechsel kostet 25,60 € bis 28,20 €, eine Wiederzulassung 11,20 € bis 28,60 €. Den Unterschied macht vor allem der Fahrzeugbrief: Wird er neu ausgestellt, kommen seine Zuteilung (4,40 €) und sein Versand (10,20 €) dazu.

Gebühr der Zulassungsstelle für einen Antrag über das Internet, vorläufig, und unser Festpreis
Vorgang Gebühr Unser Festpreis
Anmeldung 28,60 € 109,90 €
Ummeldung nach Umzug, Kennzeichen bleibt 10,20 € 44,90 € mit Schildern 64,80 €
Ummeldung nach Umzug, neues Kennzeichen 28,20 € 109,90 €
Halterwechsel, Kennzeichen bleibt 25,60 € 109,90 €
Halterwechsel, neues Kennzeichen 28,20 € 109,90 €
Wiederzulassung, bisheriges Kennzeichen, Halter bleibt 11,20 € 109,90 €
Wiederzulassung mit neuem Halter oder neuem Kennzeichen 28,60 € 109,90 €
Abmeldung 3,30 € 14,90 €

Mit zwei geprägten Kennzeichen samt DHL-Versand kostet jede Zulassung bei uns 129,80 €, die Ummeldung mit dem bisherigen Kennzeichen steht mit ihrem eigenen Preis in der Tabelle. Mit Wunschkennzeichen kommen zur Gebühr 12,80 € nach Nr. 230 GebOSt dazu. Die einzelnen Positionen mit ihrer Nummer zeigt der Rechner. Was der Vorgang am Schalter kostet, steht im nächsten Abschnitt.

Stand: . Quelle: GebOSt, Anlage zu § 1

Was kostet es am Schalter, was online?

Für den Antrag über das Internet sieht die Gebührenordnung eigene, niedrigere Sätze vor, bei jeder Zulassungsstelle dieselben. Die Hauptgebühr der Zulassung beträgt am Schalter 30,00 € (Nr. 221.1), online 12,80 € (Nr. 221.1.1); bei der Abmeldung sind es 15,90 € gegen 2,10 €. Je nach Fall kommen weitere Posten dazu, am Schalter wie online.

Hauptgebühr der Zulassungsstelle, wenn Sie den Vorgang selbst erledigen
Vorgang Am Schalter Online
Zulassung eines Fahrzeugs, auch Wiederzulassung 30,00 € Nr. 221.1 12,80 € Nr. 221.1.1
Wiederzulassung im selben Bezirk, ohne Halterwechsel, mit reserviertem Kennzeichen 23,00 € Nr. 221.6 10,60 € Nr. 221.7
Halterwechsel im selben Bezirk, das Kennzeichen bleibt 24,20 € Nr. 221.8 10,40 € Nr. 221.8.1
Halterwechsel im selben Bezirk mit neuem Kennzeichen 26,20 € Nr. 221.10 12,40 € Nr. 221.10.1
Umzug aus einem anderen Bezirk, das Kennzeichen bleibt (mit oder ohne Halterwechsel) 23,60 € Nr. 221.9 9,90 € Nr. 221.9.1
Umzug aus einem anderen Bezirk mit neuem Kennzeichen (mit oder ohne Halterwechsel) 27,10 € Nr. 221.2 12,10 € Nr. 221.2.1
Abmeldung (Außerbetriebsetzung) 15,90 € Nr. 224.1 2,10 € Nr. 224.2

Je nach Fall kommt dazu, am Schalter wie online:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt wird, etwa bei einem neuen Halter 4,40 € Nr. 123.1 GebOSt
  • Versand des Fahrzeugbriefs per Einschreiben, wenn die Zulassungsstelle ihn verschickt 10,20 € Nr. 231.2 GebOSt
  • Klebesiegel, je Siegel auf einer Zulassungsbescheinigung 0,30 € Nr. 233 GebOSt
  • Plakettenträger, je Kennzeichen, das neue Plaketten bekommt 0,30 € Nr. 228.3 GebOSt
  • Reservierung eines Wunschkennzeichens, je reservierter Kombination 2,60 € Nr. 230 GebOSt
  • Zuschlag für ein Wunschkennzeichen, wenn ein Wunschkennzeichen zugeteilt wird 10,20 € Nr. 230 GebOSt

Selbst erledigt kommen die Schilder vom Schilderpräger dazu, am Schalter auch Anfahrt und Termin. Für den Online-Weg Ihrer Zulassungsstelle brauchen Sie in der Regel die freigeschaltete Online-Ausweisfunktion samt PIN. Bei uns tragen wir die Gebühren der Zulassungsstelle für Ihren Antrag im Festpreis, und eine PIN brauchen Sie nicht. Die Wege im Vergleich

Stand: . Quelle: GebOSt, Anlage zu § 1

Was kostet ein Wunschkennzeichen, und wann wird die Gebühr fällig?

Ein Wunschkennzeichen kostet bei jeder Zulassungsstelle 12,80 € nach Nr. 230 GebOSt: 2,60 € für die Reservierung und 10,20 € für die Zuteilung. Wann die Gebühr fällig wird, legt die Zulassungsstelle fest: Bei 721 von 791 Kürzeln, je Zulassungsbehörde gezählt, wird bei der Reservierung noch nichts fällig, bei 34 die Reservierungsgebühr von 2,60 € und bei 36 schon die ganzen 12,80 €.

12,80 € bei der Reservierung, bei der Zulassung nichts mehr

36 Kürzel

  • Landkreis Dahme-Spreewald: Königs Wusterhausen (KW), Luckau (LC), Dahme-Spreewald (LDS), Lübben (LN)
  • Landkreis Elbe-Elster: Elbe-Elster (EE), Finsterwalde (FI), Bad Liebenwerda (LIB)
  • Landkreis Nordwestmecklenburg: Gadebusch (GDB), Grevesmühlen (GVM), Nordwestmecklenburg (NWM), Wismar (WIS)
  • Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Calau (CA), Oberspreewald-Lausitz (OSL), Senftenberg (SFB)
  • Landkreis Oder-Spree: Beeskow (BSK), Eisenhüttenstadt (EH), Fürstenwalde (FW), Landkreis Oder-Spree (LOS)
  • Landkreis Ravensburg: Ravensburg (RV), Bad Saulgau (SLG), Überlingen (ÜB), Wangen (WG)
  • Landkreis Saarlouis: Saarlouis (SLS)
  • Rhein-Kreis-Neuss: Grevenbroich (GV), Neuss (NE)
  • Stadt Bochum: Bochum (BO), Wattenscheid (WAT)
  • Stadt Bottrop: Bottrop (BOT)
  • Stadt Cottbus: Cottbus (CB)
  • Stadt Duisburg: Duisburg (DU)
  • Stadt Gera: Gera (G)
  • Stadt Suhl: Suhl (SHL)
  • Stadt Wismar: Hansestadt Wismar (HWI)
  • Wartburgkreis: Eisenach (EA), Bad Salzungen (SLZ), Wartburgkreis (WAK)

2,60 € bei der Reservierung, 10,20 € bei der Zulassung

34 Kürzel

  • Kreis Borken: Ahaus (AH), Bocholt (BOH), Borken (BOR)
  • Kreis Lippe: Detmold (DT), Lemgo (LE), Lippe (LIP)
  • Kreis Recklinghausen: Castrop-Rauxel (CAS), Gladbeck (GLA), Recklinghausen (RE)
  • Kreis Wesel: Dinslaken (DIN), Moers (MO), Wesel (WES)
  • Landkreis Hameln-Pyrmont: Landkreis Hameln-Pyrmont (HM)
  • Landkreis Meissen: Riesa, Großenhain (RG), Riesa (RIE)
  • Landkreis Meißen: Großenhain (GRH), Meissen (MEI)
  • Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Dippoldiswalde (DW), Freital (FTL), Pirna (PIR), Sebnitz (SEB)
  • Landkreis Vorpommern-Greifswald: Anklam (ANK), Greifswald (GW), Pasewalk (PW), Strasburg (SBG), Ueckermünde (UEM), Vorpommern-Greifswald (VG), Wolgast (WLG)
  • Stadt Chemnitz: Chemnitz (C)
  • Stadt Dortmund: Dortmund (DO)
  • Stadt Düsseldorf: Düsseldorf (D)
  • Stadt Köln: Köln (K)
  • Stadt Mühlheim an der Ruhr: Mülheim an der Ruhr (MH)
  • Stadt Saarbrücken: Saarbrücken (SB)

Bei der Reservierung nichts, 12,80 € bei der Zulassung

Alle übrigen, 721 Kürzel. Welche Zulassungsstelle für Ihr Kürzel zuständig ist, zeigt der Rechner, sobald Sie dort ein Wunschkennzeichen wählen.

Wann eine Zulassungsstelle die Gebühr verlangt, stammt aus der Liste, mit der wir Wunschkennzeichen reservieren. Stellen wir Ihren Zulassungsantrag, tragen wir die Gebühren der Zulassungsstelle für das Wunschkennzeichen in unserem Festpreis.

Beim reinen Wunschkennzeichen ohne Zulassung: Bis 5,00 € tragen wir die Gebühr, die Ihre Zulassungsstelle schon bei der Reservierung erhebt. Was sie erst bei der Zulassung erhebt, gehört nicht dazu.

Stand: . Quelle: GebOSt, Anlage zu § 1

Warum ist die Gebühr nur vorläufig?

Den Betrag setzt die Zulassungsstelle im Gebührenbescheid fest. Gerechnet ist hier mit den Sätzen der Gebührenordnung und den Positionen, die bei diesem Vorgang anfallen, und wo das nicht belegt ist, mit der oberen Annahme. Seltene Zuschläge stehen erst im Bescheid.

Belegt
Diese Positionen sind belegt: durch einen Gebührenbescheid oder ein amtliches Muster.
Nach der Verordnung
Die Sätze stehen in der Gebührenordnung; welche Positionen anfallen, folgt aus den Vorgaben für den Antrag.
Obere Annahme
Die Sätze stehen in der Gebührenordnung; welche Positionen anfallen, ist eine obere Annahme.

Quelle: GebOSt, Anlage zu § 1

Was ist im Preis enthalten?

Der Festpreis enthält unsere Arbeit, die Gebühren der Zulassungsstelle für Ihren Antrag und die Mehrwertsteuer. Bestellen Sie Schilder dazu, sind Prägung und DHL-Versand ebenfalls enthalten.

Nicht enthalten sind Kosten, die auf jedem Weg anfallen: die Kfz-Steuer, Ihre Kfz-Versicherung und, falls fällig, die Hauptuntersuchung. Dazu kommen Extras, die Sie wählen, bei einer Firma der Handelsregister-Abgleich (6,90 €) und beim Wunschkennzeichen ohne Zulassung eine Reservierungsgebühr über 5,00 €. Mehr dazu auf der Preisseite

Quelle: AGB § 5 (Preise und Behördengebühren)

Was passiert, wenn die Zulassungsstelle ablehnt?

Lehnt die Zulassungsstelle Ihren Antrag ab, bekommen Sie Ihr Geld zurück. Ausgenommen sind nur Gebühren, die die Behörde bereits einbehalten hat, sowie bereits in Auftrag gegebene Schilder und eine schon bestellte Feinstaubplakette, die Sie behalten. Liegt der Grund bei Ihnen, erstatten wir, was wir dadurch ersparen. Einzelheiten in § 13 unserer AGB.

Direkt zur Leistung: Kfz-Zulassung, Abmeldung, Wunschkennzeichen. Alle Preise auf einen Blick: Preise und Gebühren.